Imam Nasser Mohammed El-Yemeni
28 - 07 - 1435 AH
27 - 05 - 2014 AD
07:06 AM
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Die Lehrerin der Auswendiglernen des Koran kann die Moschee betreten um ihre Schülern zu unterrichten , auch wenn sie bei der Menstruations Woche ist , und sie begeht damit keine Sünde, sagt nicht:das ist erlaubt, und das ist verboten, um gegen Allah eine Lüge zu ersinnen , denn denjenigen, die gegen Allah eine Lüge ersinnen, wird es nicht wohl ergehen.

Im Namen Allahs,
des Allerbarmers, des Barmherzigen
Möge Allahs Segen über alle Gesandten zuteil sein, sowie über ihre reine Familien , ihre Gefährten und über diejenigen, die ihre Rechtleitung bis zum jüngsten Tag folgen.

Eigentlich bin ich sehr erstaunt über diejenigen die Dinge über Gott sagen die nicht wahr sind! Wie ihre Fatwa, dass die
menstruierende Frau sollte sich von die Heiligen Stätte während der Pilgerfahrt fernhalten! und ihre Hadsch nicht vollständigen darf!

wie unverschämt sind jene die gegen Allah Lüge erfinden .

Ebenso, wie sie sagen, dass die Menstruierende Frau die Moschee überhaupt nicht betreten darf, solange sie noch unrein ist, auch wenn sie ihre Schüler den Quran auswendig lernen beibringt.

Ich sage : findet ihr logisch und sinnvoll , wenn die Kinder aufhören jedem Monat eine Woche lang den Koran auswendig zu lernen ? und wenn ihre Eltern sie fragen , warum geht ihr nicht dieser Woche zur Schule? Da antworten sie: "weil unsere Lehrerin namens so und so ihre Regel hat, deshalb bekommen wir jeden Monat eine Woche Urlaub"
Dann bringt ihr die Lehrerin in Verlegenheit und so zwingt sie aufgrund der Ankündigung ihre Periode in aller Öffentlichkeit, die Schule zu verlassen, möge Allah euch zerstören lassen, wie weit seid ihr in die irre gegangen.

Tatsächlich, die Periode beschmutzt nicht ihre Seele , daher sie darf weiterhin die Moschee betreten und nur das Pflicht des Gebets wird aufgehoben

weil ich finde , dass nur die Polytheisten haben unreine Geist , weil sie Allah leugnen und sie selbst ihren Unglauben öffentlich bekunden, für solche Personen wird das Betreten der Gotteshäuser verwehrt.

Wahrhaftig,wie Allah der Erhabene sagte:

O die ihr glaubt, die Götzendiener sind fürwahr unrein, so sollen sie sich der geschützten Gebetsstätte nach diesem Jahr nicht mehr nähern! Und wenn ihr (deshalb) Armut befürchtet, so wird Allah euch durch Seine Huld reich machen, wenn Er will. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise. (28- Al-tauba)

weil die sind Götzendiener und gegen sich selbst durch den Unglauben Zeugnis ablegen, die Menstruierende Frau ist nicht mit die Unglaube unrein also, sie darf weiterhin die Moschee betreten und sie soll die Fatwa von diejenigen die gegen Allah aussagen was sie nicht wissen, nicht folgen.

Das Resümee dieser Aussage : " O Allah, Sei Zeuge, dass ich, der Imam Al-Mahdi Nasser Mohammad Al-Yamani, habe ihnen die richtige Fatwa gegeben, dass die menstruierende Lehrerin ist berichtigt der Moschee zu betreten um ihre Schülern den Kuran zu lehren, und sie muss dabei keine Bedenken haben .

Es ist für euch logisch und sinnvoll, wenn die Schüler eine Woche lang in jeden Monat Urlaub bekommen aufgrund den monatlichen Periode der Religionslehrerin , warum denkt ihr denn nicht ?!
Ebenso ist es zulässig, für eine Studentin während der Menstruation ,
die Moschee zu besuchen um den Kuran auswendig zu lernen, allerdings sie darf während ihre Zustand weder beten noch fasten , so fürchtet Allah und gehorcht mir damit Gott euch in seine Barmherzigkeit aufnimmt.


Friede sei mit den Gesandten! und Lob gebührt Allah dem Herrn der Welten..

Eurer Bruder, Imam Mahdi Nasser Mohammed El-Yemeni.


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